Informationen zum den Geschäften der Schmidtlein GbR
  Nützliche Tipps
 
Auf dieser Seite bekommt Ihr Nützliche Tipps im Umgang mit Rechnungen der Schmidtlein Gbr oder deren Partner.

WICHTIG: Wir sind keine Rechtberatung und es gibt keinen Anspruch auf Rechtgültigkeit der Angaben. Wir sind natürlich bemüht alles richtig dazulegen.


1. Jugendliche

Wenn Jugendliche sich auf einer der Internetseiten angmeldet haben und eine Rechnung bekommen haben, ist das ganze überhaupt kein Problem. Da Jugendliche nur "vermindert Geschäftsfähig" sind, können Sie ohne Zustimmung der Eltern keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen. Dass heißt der Vertrag ist ungültig und die Betreiber haben keine Chance das Geld zu bekommen. Am Besten ist es wenn Jugendliche, die sich ohne Wissen der Eltern angemeldet haben, sofort mit ihren Eltern zu reden und diese sofort einen schriftlichen Wiederspruch einzulegen (z. B. per Mail). Die Betreiber der Seite wollen es extra nicht auf einen Prozess ankommen lassen, da sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen und viele Anwälte nur auf einen Prozess warten. Bei Jugendlichen gilt: NICHT ZAHLEN. Denn Geld, dass man einmal gezahlt hat, bekommt man so gut wie nicht zurück. Häufig wird auch nach einem Ausweis des Jugendlichen verlangt. Diesen bitte ein scannen und dann wie im Bild unten mit einer Fotosoftware über die privaten Daten schwarze Balken legen.
(Dies wirkt sehr professionell und hat mit persönlich geholfen, das ich nicht zahlen musste.)

ein Bild




 
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